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Hosting-Backoffice/decisions/0021-dsgvo-deletion-retention.md
2026-05-18 04:37:23 +00:00

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Markdown

# ADR 0021 — DSGVO-Löschung und Retention
## Status
Proposed
## Kurz erklärt
DSGVO-Löschung bedeutet, dass personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden müssen.
Retention bedeutet Aufbewahrungspflicht, z. B. für Rechnungsunterlagen.
Diese Anforderungen können kollidieren.
## Kontext
Das Architekturreview hat bemängelt, dass DSGVO-Löschung und GoBD-Aufbewahrung nicht modelliert wurden.
## Entscheidung
V1 muss ein Lösch-/Pseudonymisierungskonzept vorbereiten.
## Grundprinzip
Personenbezogene Stammdaten sollen von retentionspflichtigen Belegdaten getrennt werden.
## Modell
Bei Löschanforderung:
- nicht aufbewahrungspflichtige Daten werden gelöscht
- aufbewahrungspflichtige Daten bleiben erhalten
- personenbezogene Daten werden soweit möglich pseudonymisiert
- Audit-Log dokumentiert den Vorgang
## Beispiel
Statt Kundenname:
```text
Gelöschter Kunde 8f3a...
```
## Nicht einfach löschen
Rechnungsrelevante Daten dürfen ggf. nicht vollständig gelöscht werden, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
## V1-Mindestanforderung
- Kennzeichnung gelöschter/pseudonymisierter Kunden
- Export der Kundendaten vorbereiten
- Trennung von Stammdaten und Belegdaten
- Audit-Log für Löschung/Pseudonymisierung
## Offener Punkt
Rechtliche Prüfung erforderlich.
## Verwandte ADRs
- ADR 0011 — GoBD-Verantwortlichkeit
- ADR 0013 — Kunden-/Adress-/Kontaktmodell
- ADR 0014 — Audit-Log-Strategie