# ADR 0021 — DSGVO-Löschung und Retention ## Status Proposed ## Kurz erklärt DSGVO-Löschung bedeutet, dass personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden müssen. Retention bedeutet Aufbewahrungspflicht, z. B. für Rechnungsunterlagen. Diese Anforderungen können kollidieren. ## Kontext Das Architekturreview hat bemängelt, dass DSGVO-Löschung und GoBD-Aufbewahrung nicht modelliert wurden. ## Entscheidung V1 muss ein Lösch-/Pseudonymisierungskonzept vorbereiten. ## Grundprinzip Personenbezogene Stammdaten sollen von retentionspflichtigen Belegdaten getrennt werden. ## Modell Bei Löschanforderung: - nicht aufbewahrungspflichtige Daten werden gelöscht - aufbewahrungspflichtige Daten bleiben erhalten - personenbezogene Daten werden soweit möglich pseudonymisiert - Audit-Log dokumentiert den Vorgang ## Beispiel Statt Kundenname: ```text Gelöschter Kunde 8f3a... ``` ## Nicht einfach löschen Rechnungsrelevante Daten dürfen ggf. nicht vollständig gelöscht werden, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. ## V1-Mindestanforderung - Kennzeichnung gelöschter/pseudonymisierter Kunden - Export der Kundendaten vorbereiten - Trennung von Stammdaten und Belegdaten - Audit-Log für Löschung/Pseudonymisierung ## Offener Punkt Rechtliche Prüfung erforderlich. ## Verwandte ADRs - ADR 0011 — GoBD-Verantwortlichkeit - ADR 0013 — Kunden-/Adress-/Kontaktmodell - ADR 0014 — Audit-Log-Strategie