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ADR 0011 — GoBD-Verantwortlichkeit
Status
Accepted
Kurz erklärt
GoBD beschreibt Anforderungen an ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten in Deutschland.
Wichtige Frage:
Ist Hosting-Backoffice das führende Rechnungssystem
oder nur ein Verwaltungs-/Spiegelsystem?
Kontext
Das System soll Rechnungen anzeigen, archivieren und mit Kunden/Verträgen verknüpfen.
Gleichzeitig soll die eigentliche Rechnungsstellung über externe Systeme wie Lexware oder Invoice Ninja erfolgen.
Das Architekturreview hat zurecht bemängelt, dass die GoBD-Rolle nicht eindeutig war.
Entscheidung
Hosting-Backoffice ist in V1 nicht das führende GoBD-Rechnungssystem.
Das führende Rechnungssystem ist:
- Lexware Office
- oder Invoice Ninja CE, sofern der Betreiber dies bewusst so nutzt
Hosting-Backoffice ist in V1:
- Referenzsystem
- Spiegel
- Dokumentenablage
- Prozess- und Audit-System
Konsequenz
Hosting-Backoffice erzeugt in V1 keine steuerlich führenden Originalrechnungen.
Es speichert:
- Rechnungsreferenzen
- PDF-Kopien
- Hashes
- Zahlungsstatus-Referenzen
- Audit-Ereignisse
Begründung
Damit werden reduziert:
- Buchhaltungsrisiken
- GoBD-Komplexität
- Haftungsfragen
- technische Anforderungen an unveränderbare Originalbelege
Archivierung
PDF-Kopien können gespeichert werden, aber die Originalverantwortung liegt beim externen Billing-System.
Später möglich
Ein späteres eigenes GoBD-fähiges Billing-Modul wäre möglich, aber nicht Teil von V1.
Dafür wären nötig:
- lückenlose Nummernkreise
- Beleg-Festschreibung
- unveränderbare Speicherung
- Exportfunktionen
- Verfahrensdokumentation
- Steuerlogik
- Retention-Strategie
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