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2026-05-18 04:37:23 +00:00

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ADR 0021 — DSGVO-Löschung und Retention

Status

Proposed

Kurz erklärt

DSGVO-Löschung bedeutet, dass personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden müssen.

Retention bedeutet Aufbewahrungspflicht, z. B. für Rechnungsunterlagen.

Diese Anforderungen können kollidieren.

Kontext

Das Architekturreview hat bemängelt, dass DSGVO-Löschung und GoBD-Aufbewahrung nicht modelliert wurden.

Entscheidung

V1 muss ein Lösch-/Pseudonymisierungskonzept vorbereiten.

Grundprinzip

Personenbezogene Stammdaten sollen von retentionspflichtigen Belegdaten getrennt werden.

Modell

Bei Löschanforderung:

  • nicht aufbewahrungspflichtige Daten werden gelöscht
  • aufbewahrungspflichtige Daten bleiben erhalten
  • personenbezogene Daten werden soweit möglich pseudonymisiert
  • Audit-Log dokumentiert den Vorgang

Beispiel

Statt Kundenname:

Gelöschter Kunde 8f3a...

Nicht einfach löschen

Rechnungsrelevante Daten dürfen ggf. nicht vollständig gelöscht werden, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

V1-Mindestanforderung

  • Kennzeichnung gelöschter/pseudonymisierter Kunden
  • Export der Kundendaten vorbereiten
  • Trennung von Stammdaten und Belegdaten
  • Audit-Log für Löschung/Pseudonymisierung

Offener Punkt

Rechtliche Prüfung erforderlich.

Verwandte ADRs

  • ADR 0011 — GoBD-Verantwortlichkeit
  • ADR 0013 — Kunden-/Adress-/Kontaktmodell
  • ADR 0014 — Audit-Log-Strategie