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Hosting-Backoffice/decisions/0011-gobd-responsibility.md
2026-05-18 04:37:23 +00:00

1.8 KiB

ADR 0011 — GoBD-Verantwortlichkeit

Status

Accepted

Kurz erklärt

GoBD beschreibt Anforderungen an ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten in Deutschland.

Wichtige Frage:

Ist Hosting-Backoffice das führende Rechnungssystem
oder nur ein Verwaltungs-/Spiegelsystem?

Kontext

Das System soll Rechnungen anzeigen, archivieren und mit Kunden/Verträgen verknüpfen.

Gleichzeitig soll die eigentliche Rechnungsstellung über externe Systeme wie Lexware oder Invoice Ninja erfolgen.

Das Architekturreview hat zurecht bemängelt, dass die GoBD-Rolle nicht eindeutig war.

Entscheidung

Hosting-Backoffice ist in V1 nicht das führende GoBD-Rechnungssystem.

Das führende Rechnungssystem ist:

  • Lexware Office
  • oder Invoice Ninja CE, sofern der Betreiber dies bewusst so nutzt

Hosting-Backoffice ist in V1:

  • Referenzsystem
  • Spiegel
  • Dokumentenablage
  • Prozess- und Audit-System

Konsequenz

Hosting-Backoffice erzeugt in V1 keine steuerlich führenden Originalrechnungen.

Es speichert:

  • Rechnungsreferenzen
  • PDF-Kopien
  • Hashes
  • Zahlungsstatus-Referenzen
  • Audit-Ereignisse

Begründung

Damit werden reduziert:

  • Buchhaltungsrisiken
  • GoBD-Komplexität
  • Haftungsfragen
  • technische Anforderungen an unveränderbare Originalbelege

Archivierung

PDF-Kopien können gespeichert werden, aber die Originalverantwortung liegt beim externen Billing-System.

Später möglich

Ein späteres eigenes GoBD-fähiges Billing-Modul wäre möglich, aber nicht Teil von V1.

Dafür wären nötig:

  • lückenlose Nummernkreise
  • Beleg-Festschreibung
  • unveränderbare Speicherung
  • Exportfunktionen
  • Verfahrensdokumentation
  • Steuerlogik
  • Retention-Strategie

Verwandte ADRs

  • ADR 0014 — Audit-Log-Strategie
  • ADR 0015 — Tax- und VAT-Strategie
  • ADR 0021 — DSGVO-Löschung und Retention